Baubewilligung § 18

Bitte mitbringen:

  • Schriftliches Ansuchen um Baubewilligung,
  • Bauplan in 3-facher Ausfertigung,
  • Baubeschreibung in 3-facher Ausfertigung
  • AGWR II - Datenblatt
  • Energieausweis (bei Gebäuden sowie Aus-, Auf- und Zubauten mit einer Netto-Grundfläche von mehr als 50 m²)

§ 18 ist dann anzuwenden wenn die Zustimmungserklärung eines Anrainers nicht erfolgt oder wenn sonstige Gründe vorliegen. Wenn baupolizeiliche Interessen berührt werden, hat die Baubehörde eine mündliche Verhandlung nach § 18 durchzuführen. Für Verfahren nach § 17 und § 18 Ersuchen wir die Unterlagen bereits vor der offiziellen Einreichung unbedingt mit unserem Bausachverständigen Dipl. Ing. Arch. Werner M. Thell (Telefonnummer: 0664/2038977, E-Mail: thell@thell.co.at) abzustimmen.

Für den Gesetzestext des § 18 HIER KLICKEN


Zuständig

Formulare