Die Strafregisterbescheinigung (früher: Leumunds-, Führungs- oder Sittenzeugnis oder sogenanntes polizeiliches Führungszeugnis) gibt Auskunft über die im Strafregister eingetragenen Verurteilungen einer Person bzw. darüber, dass das Strafregister keine solche Verurteilung enthält.
Sie kann nur der betreffenden Person auf ihren Antrag hin, ausgestellt werden. Die Antragstellerin/der Antragsteller muss – außer bei Online-Anträgen mittels Bürgerkarte (E-Signatur) – zwecks Feststellung der Identität zumindest einmal, entweder bei der Antragstellung oder bei der Abholung, persönlich vor der Behörde erscheinen und einen amtlichen Ausweis vorlegen.
Es besteht somit die Möglichkeit, sich entweder für die Antragstellung oder für die Abholung durch eine andere Person vertreten zu lassen. Diese benötigt hierzu eine Vollmacht. Die Strafregisterbescheinigung kann – unabhängig vom Hauptwohnsitz – bei jeder sachlich zuständigen Behörde, in deren Wirkungsbereich sich die Antragstellerin/der Antragsteller gerade aufhält, beantragt werden. Grundsätzlich besteht hier die Zuständigkeit des Bürgermeisters der jeweiligen Gemeinde. (Ausnahmen in Städten mit Landespolizeidirektion oder Polizeikommissariat, in diesen die Landespolizeidirektion oder das Polizeikommissariat, in Wien das Polizeikommissariat, in den Statutarstädten Krems und Waidhofen/Ybbs der Magistrat, in der Statutarstadt Rust, die LPD Burgenland)
Kosten:
- Für den Antrag: € 14,30 Bundesgebühr bzw. bei elektronischem Antrag mit Bürgerkarte € 8,60
- Zeugnisgebühr: € 14,30 bzw. bei elektronischem Antrag mit Bürgerkarte € 10,70 (Die Zeugnisgebühr entfällt gänzlich wenn die Bescheinigung lediglich zur Vorlage bei einer bestimmten Stelle bestimmt ist - ACHTUNG: Bitte die Adresse und den genauen Namen der Stelle bei der Beantragung bereithalten)
- Bundesverwaltungsabgabe: € 2,10
Nähere Details finden Sie auch unter: Link www.oesterreich.gv.at