Baubewilligung § 17

Bitte mitbringen:

  • Schriftliches Ansuchen um Baubewilligung,
  • Bauplan in 3-facher Ausfertigung (mit unterfertigter Zustimmungserklärung von den Eigentümern jener  Grundstücke die von den Fronten des Baues weniger als15 m entfernt sind),
  • Baubeschreibung in 3-facher Ausfertigung
  • AGWR II - Datenblatt
  • Energieausweis (bei Gebäuden sowie Aus-, Auf- und Zubauten mit einer Netto-Grundfläche von mehr als 50 m²)

Für den Gesetzestext des § 17 HIER KLICKEN


Für Verfahren nach § 17 und § 18 Ersuchen wir die Unterlagen bereits vor der offiziellen Einreichung unbedingt mit unserem Bausachverständigen Dipl. Ing. Arch. Werner M. Thell (Telefonnummer: 0664/2038977, E-Mail: thell@thell.co.at) abzustimmen.

Zuständig

Formulare