In Umsetzung der Energieeffizienz-Richtlinie III (EED III – Richtlinie (EU) 2023/1791) sind Gemeinden zu verschiedenen Rückmeldungen, darunter einem Gebäude-Inventar, verpflichtet. Das Amt der Burgenländischen Landesregierung muss gemäß dem Artikel 6 der Energieeffizienz-Richtlinie III eine gesammelte Liste, mit den Verknüpfungen der veröffentlichten Inventare dem zuständigen Ministerium (Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und Tourismus) übermitteln.
Der Artikel 6 EED III besagt, dass ein Inventar der beheizten und/oder gekühlten Gebäude, die sich im Eigentum öffentlicher Einrichtungen befinden oder von ihnen genutzt werden und eine Gesamtnutzfläche von mehr als 250 m2 aufweisen, zu erstellen und öffentlich zugänglich zu machen ist. Das Inventar ist mit dem Überblick über den Gebäudebestand, der im Rahmen der nationalen Gebäuderenovierungspläne gemäß der Richtlinie 2010/31/EU und den einschlägigen Datenbanken zu erstellen sowie mindestens alle zwei Jahre zu aktualisieren.