Anzeige einer Geburt/Geburtsurkunden

Anzeige der Geburt:

Die Anzeige der Geburt beim Geburtsstandesamt wird bei einer Hausgeburt üblicherweise von einer Hebamme oder einem Arzt erstattet.
Folgende Urkunden sind dem Geburtsstandesamt üblicherweise vorzulegen:

  • Geburtsurkunde beider Elternteile,
  • Staatsbürgerschaftsnachweise beider Elternteile
  • Heiratsurkunde der Eltern
  • Meldenachweise beider Elternteile
  • allenfalls weitere vorzulegende Unterlagen (z.B. wenn die uneheliche Kindesmutter bereits einmal verheiratet war, Heiratsurkunde dieser Ehe und Nachweis über die Auflösung dieser Ehe) können vom Geburtsstandesamt eingefordert werden.

Hinweis: Für Geburtsurkunden die unmittelbar nach der Anzeige der Geburt (in der Regel erhalten Sie diese vom Standesamt am Geburtsort) erstmalig ausgestellt werden, fallen keinerlei Gebühren an, sofern diese Dokumente innerhalb von zwei Jahren ab Geburt des Kindes ausgestellt werden. 

Beantragung einer Geburtsurkunde:

Für die Ausstellung einer Geburtsurkunde fallen folgende Gebühren an:

  • Ausstellung der Urkunde € 9,30 (€ 7,20 Bundesgebühr + € 2,10 Bundesverwaltungsabgabe)

Für den Antrag fallen folgende Gebühren an:

  • schriftliche Anträge: € 14,30 Bundesgebühr (Wenn Sie den Antrag mittels Handysignatur bzw. Bürgerkarte elektronisch unterfertigen, ermäßigt sich die Bundesgebühr auf € 8,60)
  • mündliche (persönlich oder telefonisch) Anträge: gebührenfrei


Nähere Details finden Sie auch unter: Link www.oesterreich.gv.at

Zuständig

Formulare