Anzeige des Todes
Ein Todesfall in der Familie oder im Verwandtenkreis gehört zu den traurigen Lebensereignissen. Nach einem Sterbefall sind eine Reihe von Behördenwegen erforderlich. Für die Beurkundung des Todes sind folgende Unterlagen beim Standesamt der Sterbeortgemeinde vorzulegen (wird in der Regel vom Bestatter durchgeführt):
- Geburtsurkunde des Verstorbenen,
- Staatsbürgerschaftsnachweis,
- falls verheiratet: Heiratsurkunde,
- falls die Ehe bereits wieder aufgelöst wurde: Sterbeurkunde, Scheidungsbeschluss
- Meldenachweis des Verstorbenen
Weitere Informationen: Bei der Pensions- bzw. Sozialversicherungsanstalt kann eine Witwer-/Witwenpension bzw. eine Waisenpension beantragt werden. Kontaktadressen der Pensionsversicherungsanstalten finden Sie unter www.sozialversicherung.at.Vom Sterbefall sind weiters zu benachrichtigen: Versicherungen, GIS, Kirchenbeitragsstelle, Vereinigungen (z.B. Gewerkschaft, Kammern, private Vereine), Geldinstitut, usw.. Beim Finanzamt, Lohnsteuerstelle, kann die Person, die für die Begräbniskosten aufgekommen ist, einen Antrag auf außergewöhnliche Belastung stellen, wenn diese im Nachlass keine Deckung finden.
Kosten Sterbefall:
Beim Standesamt fallen € 202,70 an Gebühren an. (€ 193,40 Totenbeschaugebühr, für die Sterbeurkunde: € 2,10 Verwaltungsabgabe, € 7,20 Bundesgebühr)
Beantragung einer Sterbeurkunde:
Für die Ausstellung einer Sterbeurkunde fallen folgende Kosten an:
Antrag mündlich/telefonisch: gebührenfrei
Antrag schriftlich: € 14,30 (im Falle einer E-Signatur bei der Antragstellung € 8,60)
Für die Urkunde € 9,30 (€ 2,10 Verwaltungsabgabe, € 7,20 Bundesgebühr)
Link für weiterführende Informationen: Sterbeurkunde www.oesterreich.gv.at