Bauamt

Foto vom Gemeindeamt
Die Marktgemeinde Wallern im Burgenland erfreut sich in den vergangenen Jahren steigender Beliebtheit im Baubereich.

Mit Beschluss des Gemeinderates der Marktgemeinde Wallern im Burgenland vom 31.10.1991 wurde der Antrag an die Burgenländische Landesregierung gestellt Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereiches aus dem Bereich der örtlichen Baupolizei auf die Bezirkshauptmannschaft Neusiedl am See zu übertragen und wurde dies in weiterer Folge durch Verordnung des Amtes der Burgenländischen Landesregierung für folgende Bereiche genehmigt:

  • Baubewilligung und Benützungsbewilligung in jenen Fällen, in denen nach der Gewerbeordnung die gewerbebehördliche Genehmigung der Betriebsanlage erforderlich ist. Die Übertragung bezieht sich auf den ganzen Bau, wenn auch nur ein Teil des Baues der gewerbebehördlichen Genehmigungspflicht unterliegt.
  • Baubewilligungen für Bauten im Grünland.
In diesen Angelegenheiten ist direkt mit der BH Neusiedl am See Kontakt aufzunehmen, wobei für allfällig notwendige Änderungen des Flächenwidmungsplanes nach wie vor die Gemeinde zuständig ist. Informationen zum Flächenwidmungsplan und wie Sie eine Änderungen anregen können finden Sie im Unterpunkt Gemeindeamt/Zuständigkeiten: HIER KLICKEN


Für alle anderen baulichen Maßnahmen im Bauland, egal ob ein Einfamilienhaus, ein Mehrparteienhaus oder Wohnhausanlagen bzw. Einstellräume, Garagen, Einfriedungen oder andere Bauwerke errichtet werden sollen, ist der Bürgermeister als Baubehörde erster Instanz zuständig und steht Ihnen das Bauamt der Marktgemeinde Wallern im Burgenland gerne zur Verfügung. Für Verfahren nach § 17 und § 18 Ersuchen wir die Unterlagen bereits vor der offiziellen Einreichung unbedingt mit unserem Bausachverständigen Dipl. Ing. Arch. Werner M. Thell (Telefonnummer: 0664/2038977, E-Mail: thell@thell.co.at) abzustimmen.

Auf den nachstehend verlinkten Seiten finden Sie alle wichtigen Informationen die Sie im Falle eines beabsichtigten Bauvorhabens berücksichtigten sollten bzw. sind  auch die notwendigen Unterlagen die im Falle einer Einreichung vorzulegen wären angeführt.

Arten von Bauvorhaben und weitere Informationen  HIER KLICKEN

geringfügige Bauvorhaben § 16 HIER KLICKEN

Baubewilligung § 17 HIER KLICKEN

Mündliche Bauverhandlung § 18 HIER KLICKEN

Abbruch von Gebäuden § 20 HIER KLICKEN

Schlussüberprüfung, Fertigstellungsanzeige und Erlöschen von Baubewilligungen HIER KLICKEN

Kontakt

Kontaktdaten von Bauamt
AdresseHauptstraße 4
7151 Wallern im Burgenland
Telefon+43 2174 22005
E-Mail (offiziell)post@wallern.bgld.gv.at

Baubehörde

Bild von Bgm Ernst Oroszlan
Kontaktdaten von Ernst Oroszlan
Bürgermeister
Ernst Oroszlan
Tel: +43 2174 2200 16
Mobil: +43 664 4231421
bgm.oroszlan@wallern.bgld.gv.at
Quergasse 1
Angestellter

Ansprechperson

Kontaktdaten von Stephan Janisch
Verwaltung Gemeindeamt
Stephan Janisch
Tel: +43 2174 220013
post@wallern.bgld.gv.at
s.janisch@wallern.bgld.gv.at
Hauptstraße 4

 

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