Flächenwidmung

Den aktuellen Flächenwidmungsplan in der Fassung der 18. Änderung finden Sie auf Geodaten Burgenland: HIER KLICKEN (erst Gemeinde auswählen, dann links bei Grundkarten Flächenwidmung auswählen)

Die Gemeinde führt ziemlich regelmäßig, ca. alle 1-2 Jahre, Änderungen am Digitalen Flächenwidmungsplan durch. Derzeit wird die 19. Änderung des Digitalen Flächenwidmungsplanes von unseren Ortsplanern DI Werner M. Thell und dieLandschaftsplaner.at Ziviltechnikergesellschaft m.b.H. (https://www.dielandschaftsplaner.at/bearbeitet und ist mit einer Fertigstellung bis Ende des Jahres 2023 zu rechnen.

Es besteht auch die Möglichkeit für Grundstückseigentümer Änderungen am Digitalen Flächenwidmungsplan der Marktgemeinde Wallern im Burgenland anzuregen (siehe Umwidmungsbegehren), wobei ausdrücklich darauf hingewiesen wird, dass es hier keinen Rechtsanspruch und grundsätzlich auch kein Antragsrecht für eine Umwidmung gibt. Außerdem sind die Kosten die durch das Widmungsbegehren anfallen, sowohl im positiven als auch im negativen  Falle, vom Ansuchenden zu übernehmen und ist diesbezüglich bereits beim Stellen des Ansuchens eine Verpflichtungserklärung abzugeben.

Besonders Umwidmungen von Grünland auf Bauland sind derzeit nicht oder nur in sehr außergewöhnlichen Einzelfällen möglich, da es im Ortsgebiet ausreichend Baulandreserven gibt. 

Wir weisen auch darauf hin, dass im Falle einer Umwidmung auf Anregung von Privatpersonen oder Firmen zu relativ hohen Kosten kommt, wobei auch für relativ kleine Änderungen Kosten von bis zu € 2.500,- pro Änderungsfall durchaus zu erwarten sind. Abhängig vom tatsächlichen Arbeitsaufwand für unsere Ortsplaner können bei arbeitsaufwendigen Änderungsfällen jedoch auch deutlich höhere Kosten entstehen.

Für Bauten im Grünland ist zusätzlich zum Umwidmungsbegehren das Formular Erhebungsbogen für Bauten im Grünland auszufüllen.

 

Zuständig

Formulare