Hundeabgabe

Wer einen Hund erwirbt, einen zugelaufenen Hund behält oder mit einem Hund, für den die Abgabe zu entrichten ist, neu in die Gemeinde zuzieht, hat dies dem Gemeindeamt binnen 2 Wochen anzuzeigen. Dasselbe gilt, wenn ein Hund das Alter von 6 Wochen erreicht.

Ebenso muss binnen 2 Wochen jeder Hund, der abgeschafft worden, abhanden gekommen oder verstorben ist, beim Gemeindeamt abgemeldet werden. 

Für die Haltung eines Hundes wird eine jährliche Hundeabgabe von € 20,- pro Tier mit dem 01. Quartal des Jahres vorgeschrieben. 

Die Hundemarke wird von uns vor Ort ausgestellt.


Befreiungen










1.

Hunde unter 6 Wochen,

2

Hunde, die nachweislich zur Führung Blinder und zum Schutz hilfloser Personen (Invalider) verwendet werden,

3.

Diensthunde der Bundespolizei, Zollorgane und des Bundesheeres,

4.

Nutzhunde, die zur tiergestützten Therapie von Menschen verwendet werden und hierfür ausgebildet sind.

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Zuständig

Formulare