Wer einen Hund erwirbt, einen zugelaufenen Hund behält oder mit einem Hund, für den die Abgabe zu entrichten ist, neu in die Gemeinde zuzieht, hat dies dem Gemeindeamt binnen 2 Wochen anzuzeigen. Dasselbe gilt, wenn ein Hund das Alter von 6 Wochen erreicht.
Ebenso muss binnen 2 Wochen jeder Hund, der abgeschafft worden, abhanden gekommen oder verstorben ist, beim Gemeindeamt abgemeldet werden.
Für die Haltung eines Hundes wird eine jährliche Hundeabgabe von € 20,- pro Tier mit dem 01. Quartal des Jahres vorgeschrieben.
Die Hundemarke wird von uns vor Ort ausgestellt.
Befreiungen |
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1. | Hunde unter 6 Wochen, |
2 | Hunde, die nachweislich zur Führung Blinder und zum Schutz hilfloser Personen (Invalider) verwendet werden, |
3. | Diensthunde der Bundespolizei, Zollorgane und des Bundesheeres, |
4. | Nutzhunde, die zur tiergestützten Therapie von Menschen verwendet werden und hierfür ausgebildet sind. |
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