Mülltonnen - Müllabfuhr

Im Burgenland besteht nach § 11 Bgld. Abfallwirtschaftsgesetz eine Anschlusspflicht (bis auf wenige in § 12 Bgld. Abfallwirtschaftsgesetz genannte Ausnahmen), wonach Eigentümer der im Pflichtbereich gelegenen Grundstücke verpflichtet sind, die Sammlung, Beförderung und die Behandlung der auf ihren Grundstücken anfallenden Siedlungsabfälle, mit denen bei widmungsgemäßer Verwendung der Grundstücke gerechnet werden kann, unbeschadet der Bestimmung des § 18 Bgld. Abfallwirtschaftsgesetz durch die öffentliche Müllabfuhr besorgen zu lassen. 

Unter www.bmv.at/service/online-service/ haben Sie die Möglichkeit sich zur Müllabfuhr anzumelden, sich von der Müllabfuhr abzumelden, eine Änderung bekanntzugeben, eine Ummeldung durchzuführen, einen Abbuchungsauftrag einzurichten, ein Sozialansuchen zu stellen, Müllsäcke und Trenngefäße zu bestellen und einen Antrag auf Zuweisung einer Windeltonne einzubringen.

Die aktuellen Gebühren finden Sie unter: www.bmv.at/service/tarifemuellgebuehr.html 


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