Bitte mitbringen:
- Schriftliches Ansuchen um Baubewilligung,
- Bauplan in 3-facher Ausfertigung,
- Baubeschreibung in 3-facher Ausfertigung
- AGWR II - Datenblatt
- Energieausweis (bei Gebäuden sowie Aus-, Auf- und Zubauten mit einer Netto-Grundfläche von mehr als 50 m²)
§ 18 ist dann anzuwenden wenn die Zustimmungserklärung eines Anrainers nicht erfolgt oder wenn sonstige Gründe vorliegen. Wenn baupolizeiliche Interessen berührt werden, hat die Baubehörde eine mündliche Verhandlung nach § 18 durchzuführen. Für Verfahren nach § 17 und § 18 Ersuchen wir die Unterlagen bereits vor der offiziellen Einreichung unbedingt mit unserem Bausachverständigen Dipl. Ing. Arch. Werner M. Thell (Telefonnummer: 0664/2038977, E-Mail: thell@thell.co.at) abzustimmen.
Für den Gesetzestext des § 18 HIER KLICKEN