Wärmepreisdeckel 2024

Der Wärmepreisdeckel des Amtes der Burgenländischen Landesregierung kann von Personen mit Hauptwohnsitz im Burgenland bis Ende des Jahres 2024 im Hauptwohnsitzgemeindeamt oder online unter der unten angeführten Homepage beantragt werden – es ist daher ausreichend Zeit vorgesehen, um die notwendigen Unterlagen zu sammeln und die Antragstellung durchzuführen! Für die Berechnung der Förderungen müssen Sie Unterlagen über das Jahreseinkommen Ihres Haushalts und die laufenden Heizkosten (vom Jahr 2024) vorlegen. Sinnvoll ist daher eine Beantragung erst dann, wenn Sie über diese Unterlagen verfügen. Seitens der Gemeinde erfolgt keinerlei Prüfung der Anträge und werden alle Unterlagen an das Amt der Burgenländischen Landesregierung weitergeleitet, welches die Prüfung und gegebenfalls die Auszahlung (erfolgt in 2 Tranchen) vornehmen wird. Zum Thema gibt es auch eine Infohotline mit der Telefonnummer +43 57600 1060 (Mo-Do 08:00 bis 16:00 Uhr und Fr 08:00 bis 12:00 Uhr)

Nähere Informationen finden Sie auch auf der Homepage des Landes unter: https://www.burgenland.at/themen/soziales/sozial-und-klimafonds/waermepreisdeckel/

Für die Antragstellung benötigen Sie folgende Unterlagen:

1. Einkommensnachweise sind nur vorzulegen, wenn Sie folgende Einkommen beziehen

  • Bedarfsorientierte Mindestsicherung
  • Krankengeld
  • Von ausländischen Stellen bezogenes Einkommen
  • Sofern eine erwachsene, im Haushalt lebende Person, über kein eigenes Einkommen verfügt, ist ein Versicherungsdatenauszug vorzulegen.

2. Heizkosten des Haushalts:

  • zuletzt ausgestellte Jahresrechnung des Energielieferanten oder
  • Nachweis der Heizkosten der letzten zwölf Monate (z.B. Betriebskostenvorschreibung, Rechnung vom Vermieter*in, etc.) oder
  • letzte Kostenvorschreibung(en), seit Bezug des Wohnobjektes oder
  • Rechnungen über Kauf bzw. Lieferung von Heizstoffen

Alle erforderlichen Nachweise sind als Kopie bzw. Scan vorzulegen. Originalunterlagen sind nicht erforderlich. Unterlagen werden nicht retouriert.

3. Vertretungsvollmacht (falls der Antrag in Vertretung eingebracht wird)

Wird die Förderwerber*in von einer anderen Person vertreten, so ist eine unterfertigte Vertretungsvollmacht den Unterlagen beizuschließen.

4. Datenblatt zum Wärmepreisdeckel 2024 (nur bei einer Antragstellung im Gemeindeamt)

Von Förderwerber*innen ist ein Datenblatt auszufüllen. Dieses Datenblatt ermöglicht Ihnen in Ruhe Ihre Angaben niederzuschreiben. Zudem erleichtert es die Eingabe der Daten seitens der Gemeinde.

Zuständig

Formulare