Wahlen und Wählerevidenz

Zahlreiche Informationen zum Thema Wahlen bietet Ihnen die Homepage des Bundesministeriums für Inneres. HIER KLICKEN


Eintragung in die Wählerevidenz bzw. Europa-Wählerevidenz für Auslandsösterreicher_Innen:

Wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz nicht in Österreich haben und sich an Wahlen oder Volksabstimmungen in Österreich dennoch beteiligen wollen, müssen Sie in die Wählerevidenz einer österreichischen Gemeinde eingetragen sein. Für die Teilnahme an einer Europawahl müssen Sie sich in die Europa- Wählerevidenz eintragen lassen. Eine einmal erfolgte Eintragung ist im Anschluss zehn Jahre lang gültig. Formulare liegen bei allen österreichischen Vertretungsbehörden auf. Welche Schritte Sie als Auslandsösterreicher_In unternehmen müssen, um in einer entsprechenden Wählerevidenz vermerkt zu sein (Antragstellung), lesen Sie auf den Informationsseiten des Bundesministerium für Inneres. Nähere Informationen Sie HIER Das Antragsformular und das erforderliche Wähleranlageblatt finden Sie auch bei den Formularen unten!


Eintragung in die Wählerevidenz für Personen mit Nebenwohnsitz bei Gemeinderats- und Bürgermeisterwahlen bzw. bei Landtagswahlen:

Bei den Gemeinderats- und Bürgermeisterwahlen, sowie bei der Landtagswahl besteht auch die Möglichkeit für Personen mit Nebenwohnsitz in die Wählerevidenz aufgenommen zu werden und folglich bei diesen Wahlen wahlberechtigt zu sein. Für die Beurteilung ob ein Wahlrecht vorliegt müssen gewisse Kriterien erfüllt sein und sind diese vom Bürgermeister zu prüfen. Hierfür ist es erforderlich die beiden nachstehenden Formulare (Erhebungsblatt und Wähleranlageblatt) wahrheitsgemäß auszufüllen und im Gemeindeamt abzugeben.


Eintragung in die Europa-Wählerevidenz für Unionsbürger mit Wohnsitz in Österreich:

Für die Eintragung in die Europa-Wählerevidenz müssen Sie das das Formular Antrag auf Eintragung in die EU-Wählerevidenz (blau) ausfüllen und beim zuständigen Gemeindeamt unterfertigt abgeben. Das Formular finden Sie unten und samt Übersetzungshilfen auch auf der Homepage des BMI unter: https://server1.wahlformulare.at/antragsformulare-waehlerevidenz/index.html . Nach Eintragung in der Evidenz in Österreich, müssen Sie die Änderung bzw. den Verlust des Wahlrechts bei den zuständigen Behörden im Herkunftsmitgliedsstaat unverzüglich bekanntgeben!


Selbstauskunft über die Homepage des BMI

Unter dem Link www.bmi.gv.at/selbstauskunft können Sie, nach Anmeldung mit der ID-Austria (ehemals Bürgerkarte bzw. Handysignatur), eine Selbstauskunft einholen, nach welcher Sie feststellen können, in welchen Wählerevidenzen Sie in der jeweiligen Gemeinde eingetragen sind bzw. können Sie während des Auflagezeitraums der Wählerverzeichnisse bei Bundeswahlen erfahren, ob und in welcher Gemeinde Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind.



Zuständig

Formulare