Wasserleitungsverband Nördliches Burgenland / Wassergebühren

Die Ablesung Ihrer Anlage bzw. des dort eingebauten Messgerätes erfolgt vom Wasserleitungsverband Nördliches Burgenland jeweils im Monat Juni.

Die Verrechnung der Wassergebühr erfolgt in Form von vierteljährlichen Akontozahlungen mit den Fälligkeiten 28. August, 28. November, 28. Feber im Folgejahr, 28. Mai im Folgejahr

und einer Jahresabrechnung im August jeden Jahres.

Bei Rückfragen zu den Wassergebühren bitte direkt an den WLV Nördliches Burgenland wenden: https://www.wasserleitungsverband.at/

Unter https://www.wasserleitungsverband.at/service-infos/online-formulare.html finden Sie alle Online-Formulare des WLV Nördliches Burgenland.

Der Wasserleitungsverband Nördliches Burgenland gewährt für sozial Bedürftige einen Sozialrabatt. Hier finden Sie die Richtlinien für den Sozialrabatt 2025:

2024_12_06_Sozialrabatt_2025.docx herunterladen (0.18 MB)

Unten finden Sie auch das Antragsformular für die Gewährung des Sozialrabattes für das Jahr 2025.

Formulare